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F.I.S.M.O - Rennreglement

A. Allgemeine Regelungen
Es sind alle Serienfahrzeuge (außer Allrad-Geländewagen) zugelassen.
Prototypfahrzeuge können nicht an Stock-Car Rennen teilnehmen.Stark veränderte Serienfahrzeuge (versetzter Motor, längere oder kürzere Karosserie, etc.) können nur vom Rennleiter, nach Befürwortung
des technischen Ausschusses, zugelassen werden.Fahrzeuge vom Typ “Monospace” sind nur für spezielle Läufe geeignet und müssen vom Veranstalter abgenommen und zugelassen werden.
Stellt der Rennleiter Mängel fest, ist der Fahrer für die Beseitigung der Mängel zuständig, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann.
B. Technische Regelungen
Die original Windschutzscheibe, sowie die Seitenscheiben (inklusive Schließmechanismus) und die Heckscheibe sind zu entfernen. Eine Windschutzscheibe aus Kunststoff ist erlaubt. Ein leicht entfernbares Drahtgitter (max. 60 mm Maschengröße), welches mindestens bis zur Hälfte der Frontscheibe auf der
Fahrerseite reichen muß, wird empfohlen. Es kann durch den Rennleiter zur Pflicht gemacht werden,
 sofern es die Verhältnisse verlangen. Ebenso ist ein leicht entfernbares Drahtgitter auf der
Fahrerseite (Fahrertürfenster) empfohlen. Sollte ein Fahrer eine Hand bei einem Überschlag aus dem Fahrzeug strecken, wird dies sofort mit einer schwarzen Flagge geahndet. Airbags müssen entfernt werden. Der Dachhimmel, sowie alle brennbaren Materialien müssen aus dem Fahrzeug entfernt werden.
Öffnungen zwischen Motorraum und Fahrgastzelle müssen abgedichtet werden.Benzin und
Wasserleitungen, die durch den Fahrgastraum verlegt werden, müssen isoliert und sicher befestigt werden. Befinden sich der Kühler, bzw. Kühlwasserschläuche im Fahrgastraum, muss ein Schutz vor heißem Spritzwasser (z.B. nach einem Defekt) vorhanden sein.
  
Befindet sich die Batterie im Fahrzeuginnenraum, so muss diese sicher befestigt und säurebeständig abgedeckt sein. Der Fahrersitz muss sicher befestigt sein. Eine verstellbare Rückenlehne mussblockiert werden. Eine Nackenstütze ist Pflicht. Sitze mit Gummifederung sind verboten (z.B. 2CV oder R4).Ein sicher an der Karosserie befestigter Sicherheitsgurt (min. Dreipunktgurt) ist zwingend vorgeschrieben.Ein 6-Punkt-Überrollbügel ist vorgeschrieben. Die Breite muss mindestens75% der Fahrzeugbreite betragen. Der minimale Durchmesser der Rohre muss 32 mm betragen (empfohlen: 42 mm) und mindestens 1,5 mm stark sein. An der Fahrerseite muss der Überrollbügel an der Karosserie anliegen. Die Seitenteile müssen aus einem Teil gefertigt sein. Es darf kein großer Abstand zwischen Bügel und Dach bestehen. Die Verbindungen dürfen aus Vierkantrohr bestehen. Der Überrollbügel muss auf Platten von mindestens 1000 mm² aufgeschweißt sein, welche mit mindestens 2 Schrauben (10 mm) auf dem Fahrzeugboden angeschraubt werden müssen. Es ist eine Querstange erlaubt, welche vom Kopfbereich auf der Fahrerseite bis zum Boden auf der Beifahrerseite reichen darf. Zwischen den vorderen und mittleren Rohren des Überrollbügels auf der Fahrerseite muss in maximal 200 mm über dem Sitz ein waagerechtes Rohr angebracht sein, welche mit Schaumstoff ummantelt sein muss, um den Ellenbogen zu schützen. Bei Fahrzeugen mit großer Heckklappe muss ein Rohr quer angebracht werden.